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Über uns
Angeklagt und vor Gericht gebracht zu werden, ist es sicherlich eine traumatische Erfahrung. Wenn dies im Ausland geschieht, dann gilt es umso mehr! Abgesehen davon, dass man sich im Ausland befindet und nach einem als fremd wahrgenommenen Recht beurteilt wird, liegt das Hauptproblem nämlich besonders an der Sprache. Die mangelhafte Kenntnis der Landessprache kann es unmöglich machen, dem Verteidiger den Vorfall klar und vollständig zu beschreiben.
Aus diesem Grund ermöglicht die Anwaltskanzlei Scalia, deutschen oder sowieso deutschsprachige Mandanten, die in Italien beschuldigt oder angeklagt sind, mit ihrem eigenen Anwalt in ihrer eigenen Muttersprache zu reden. Indem der Mandant sich in seiner eigenen Sprache äußert, ermöglicht er durch eine ausführlichere Darstellung des Sachverhalts seinem Anwalt, ihn bestmöglich zu verteidigen. Gleichzeitig kann der Mandant dadurch die Einrichtungen des italienischen Strafrechts besser verstehen und so zur Bestimmung der Verteidigungsstrategie mit mehr Bewusstsein beitragen.
Die italienische Rechtsordnung erkennt nämlich sowohl dem Beschuldigten als auch dem Angeklagten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit die umfassendsten Garantien zu. Danken Sie z.B. an die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung, die drei Instanzen des Gerichtsverfahrens, die Wahrung des rechtlichen Gehöres usw. Solche den Rechtsstaat kennzeichnenden Grundsätze gelten selbstverständlich auch für deutsche Staatsangehörigen und Ausländer im Allgemeinen ebenso wie für die italienischen Staatsbürger. Wichtig ist nur es, es bereits in den Anfangsphasen des Verfahrens bzw. ab den Ermittlungen zu wissen. Daher ist die Sprache von grundlegender Bedeutung als unverzichtbares Mittel gegenseitiger Verständigung und fruchtbaren Verständnisses zwischen Mandant und Verteidiger.
Die Anwaltskanzlei Scalia bietet ihren Beistand vor den Gerichten von Turin, Mailand und den Regionen des Nord- und Mittelitaliens an. Befindet sich der Mandant schon in Haft, können die Familienangehörigen sich selbst in Kontakt mit dem Buero setzen und Mandat erteilen. Außerdem richten die Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Scalia sich nicht nur an Beschuldigten und Angeklagten, sondern auch an die durch die Straftat Geschädigten, die sich im Strafverfahren als Zivilpartei einlassen und Schadenersatzklage erheben dürfen.
Aufgrund der Entfernung macht die Anwaltskanzlei Scalia Gebrauch der von der Technologie bereitgestellten modernsten Kommunikationsmittel und ist deshalb erreichbar nicht nur telefonisch und per E-Mail, sondern auch über WhatsApp oder andere möglichen Videoanrufsysteme. Gespräche des Verteidigers mit seinen Mandanten unterliegen unter anderem dem Grundsatz der Unverletzlichkeit und können daher nicht abgehört werden.
Für weitere Informationen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Gerne beantworten wir Ihre Fragen!