Anwaltskanzlei Scalia – Strafrecht in Italien
über uns
Angeklagt und vor Gericht gebracht zu werden, ist sicherlich eine traumatische Erfahrung. Wenn dies im Ausland geschieht, dann gilt es umso mehr! Abgesehen davon, dass man sich im Ausland befindet und nach einem fremden Recht beurteilt wird, liegt das Hauptproblem nämlich besonders an der Sprache. Die mangelhafte Kenntnis der Landessprache kann es unmöglich machen, dem Verteidiger die Tatsache klar und vollständig zu beschreiben.
Aus diesem Grund ermöglicht die Anwaltskanzlei Scalia deutschen oder sowieso deutschsprachigen (z.B.: schweizerischen oder österreichischen) Mandanten, die in Italien beschuldigt oder angeklagt werden, mit ihrem Anwalt in ihrer eigenen Muttersprache zu reden. Indem der Mandant sich in seiner eigenen Sprache äußert, ermöglicht er durch eine ausführlichere und eingehendere Darstellung des Sachverhalts seinem Anwalt, ihn bestmöglich zu verteidigen. Gleichzeitig kann der Mandant dadurch die Institute des italienischen Strafrechts besser verstehen und so zur Bestimmung der Verteidigungsstrategie mit mehr Bewusstsein beitragen.
Die italienische Rechtsordnung erkennt nämlich sowohl dem Beschuldigten als auch dem Angeklagten – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – die umfassendsten Garantien zu. Denken Sie z. B. an die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung, die drei Instanzen des Gerichtsverfahrens, die Wahrung des rechtlichen Gehörs usw. Solche den Rechtsstaat kennzeichnenden Grundsätze gelten selbstverständlich auch für deutsche Staatsangehörigen und Ausländer im Allgemeinen, ebenso wie für die italienischen Staatsbürger. Wichtig ist es nur, es bereits in den Anfangsphasen des Strafverfahrens – bzw. ab den Ermittlungen – zu wissen. Daher ist die Sprache von grundlegender Bedeutung als unverzichtbares Mittel gegenseitiger Verständigung und fruchtbaren Verständnisses zwischen Mandanten und Verteidiger.
Die Anwaltskanzlei Scalia bietet ihren Beistand vor den Gerichten von Turin, Mailand und den Regionen des Nord- und Mittelitaliens an. Befindet sich der Mandant schon in Haft, können die Familienangehörigen sich selbst in Kontakt mit der Kanzlei setzen und Mandat erteilen. Außerdem bietet die Anwaltskanzlei Scalia ihre Dienstleistungen nicht nur Beschuldigten und Angeklagten, sondern auch den durch die Straftat geschädigten Personen, die sich im Strafverfahren als Zivilpartei einlassen und Schadenersatzklage erheben dürfen.
Aufgrund der Entfernung ist die Anwaltskanzlei Scalia erreichbar nicht nur telefonisch und per EMail, sondern auch über WhatsApp oder andere mögliche Videoanrufsysteme. Gespräche des Verteidigers mit seinen Mandanten unterliegen sowieso dem Grundsatz der Unverletzlichkeit und können daher nicht abgehört werden.
Für weitere Informationen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Gerne antworten wir auf Ihre Fragen!





